Kosten einer Brustverkleinerung
Darüber, ob eine Brustverkleinerung wirklich notwendig ist und zu welchem Zeitpunkt sowie in welchem bestimmten Fall und welchen Umfang der operative Eingriff haben soll, entscheidet die Krankenkasse, ob sie die Kosten der Brustverkleinerung übernimmt oder nicht. Dies erfolgt stets über ein besonderes Gutachten.
Die Notwendigkeit eines operativen Eingriffs zweck einer Brustverkleinerung bemerken natürlich die betroffenen Frauen zuerst. In der Hauptsache geschieht dies durch Schmerzen, verursacht durch die zu großen Brüste. Diese können enorm belastend sein. Des Weiteren kommt es durch die hohe Belastung zu Haltungsschäden, die im Laufe der Zeit oftmals chronisch werden. Außer körperlichen Beschwerden treten zudem sehr oft psychische Belastungen von enorm starker Natur auf. Diese können sich soweit entwickeln, dass die betroffenen Frauen sich bildende Narben und entstehende Schmerzen nach einem operativen Eingriff zur Verkleinerung der Brust in Kauf nehmen möchten.
Kosten und Krankenkassen
Die entstehenden Kosten für eine Brustverkleinerung werden von einer Klinik zur anderen Klinik sehr unterschiedlich berechnet. Daher ist es nicht möglich, im Vorfeld schon voraus zu bestimmen, wie hoch sie ungefähr ausfallen könnten. Es muss jedoch mit einem Mindestbetrag von 4000 Euro pro Brustverkleinerung gerechnet werden. Die kompletten Kosten eines operativen Eingriffs zur Brustverkleinerung sind abhängig vom jeweils notwendigen Umfang der Operation, der Methode der Operation, der Vor- sowie Nachsorge und nicht zuletzt von der Dauer des klinischen Aufenthaltes. Deshalb macht sich vor einem notwendigen Eingriff bestenfalls eine ausgiebige Beratung der betroffenen Frauen erforderlich. Die Übernahme von entstehenden Kosten vonseiten der Krankenkasse ist von einigen Richtlinien abhängig. Mit einer Genehmigung ist dann zu rechnen, wenn durch eine Reduzierung des Körpergewichts sich die Körbchengrößen um zwei Größen durch eine Verkleinerung der Brust verringern. Es ist auch dann mit einer Genehmigung der Übernahme von anfallenden Kosten einer Brustverkleinerung zu rechnen, wenn durch Beschreitung anderer Wege keine Besserung der Beschwerden erreicht werden kann. Leider kommen den psychischen Belastungen bei der Kostenübernahme durch die Krankenkassen kaum bis gar keine Berücksichtigungen entgegen.
Anders verhält es sich, sollte die Brustverkleinerung aus rein kosmetischen Gründen erfolgen. Bei derartigen reinen Schönheits-Operationen werden in der Regel durch die Krankenkasse keine Kosten für den operativen Eingriff übernommen.
Bis vor einiger Zeit war es wesentlich einfacher geregelt, die notwendige Brustverkleinerung durch die Krankenkassen bezahlen zu lassen. Dies gestaltet sich leider in den letzten Jahren wesentlich schwieriger. Die Krankenkasse bezahlt in aller Regel nur dann den operativen Eingriff zwecks einer Verkleinerung der Brust, wenn es sich hierbei um relativ große Brüste und einem vorgesehenen Gewicht der Reduzierung von rund 400 bis 500 g je Seite handelt. Sehr wichtig hierfür ist, dass stets eine medizinische Indikation vorliegt. Leider ist es nach wie vor so, dass bei Vorliegen von rein psychischen Beschwerden wie beispielsweise Depressionen die medizinische Indikation recht selten Anerkennung findet. Haben die betroffenen Frauen hingegen sehr hohe körperliche Schmerzen, beispielsweise Rückenbeschwerden, Ekzeme, Infektionen oder einen Pilzbefall in der Brustfalte vorliegen, wird die medizinische Indikation weitaus schneller Anerkennung finden. Bei reinen Operationen aus kosmetischen Gründen erfolgt grundsätzlich keine Übernahme der anfallenden Kosten einer Brustverkleinerung.
Eine genaue Definition, wann eine Fehlbildung oder auch Krankheit bei zu großen Brüsten vorliegt, existiert jedoch nicht. Hier wird nach einem Ermessensspielraum seitens der Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen respektive der Krankenkasse selbst entschieden. Insofern keinerlei medizinische Indikationen vorliegen, müssen immer die Kosten des operativen Eingriffs für eine Verkleinerung der Brust von der betroffenen Frau selbst getragen werden. Es gibt ganz unterschiedliche Methoden der Operationen von verschiedenen Aufwänden. Daher kommt es bei der Berechnung der Kosten einer Brustverkleinerung auch zu den ganz unterschiedlichen Kosten. Des Weiteren ist die Gestaltung der Preise für eine Brustverkleinerung auch davon abhängig, wie hoch sich die Kosten für die Klinik und für die Narkose belaufen. Mit im Preis enthalten sind oftmals entstandene Kosten für die Weiterbildung von Ärzten, die Beratungsgespräche, die Nachsorge und nicht zuletzt den Umgang mit Komplikationen. Durchschnittlich muss davon ausgegangen werden, dass die Kosten eines operativen Eingriffs zur Brustverkleinerung sich zwischen Summen von 5 000 bis 8 000 Euro belaufen können. In Einzelfällen können auch weniger, aber auch noch mehr Kosten entstehen.
Vorsicht geboten ist bei sogenannten Schnäppchen, wie sie beispielsweise in Auktionen und Versteigerung angeboten werden, oder auch bei Angeboten einer entsprechenden billigen Operation im Ausland. Es wird empfohlen, sofern eine solche Möglichkeit in Betracht gezogen werden sollte, dass die betroffenen Frauen sich im Vorfeld ausreichend über diese Möglichkeiten informieren, wie eine solche Operation abläuft und wie die Regelung betreffend der Nachsorge sowie regelmäßigen Nachkontrollen erfolgen wird. Des Weiteren ist es sehr wichtig, sich zu informieren, welche Technik für den operativen Eingriff der Brustverkleinerung vom Arzt angewandt wird, ob mit viel Narben zu rechnen ist, über welche Ausbildung der Arzt verfügt und wie hoch seine Erfahrungen im Bereich der Brustverkleinerung sind. Von großer Wichtigkeit sind ebenfalls die Klärungen betreffs der Betreuung und den Umgang mit eventuell erforderlichen Korrektur-OPs für den Fall, dass sich Komplikationen einstellen sollten.
Unmittelbar nach Operation müssen Sie einen festen Verband tragen, können aber bereits nach wenigen Tagen duschen und Ihre normale Körperpflege betreiben. Schwellungen, Blutergüsse und eventuell auch Schmerzen sind wie bei allen operativen Eingriffen möglich, können aber während Ihres Krankenhausaufenthaltes gut behandelt werden. Nach einigen Wochen werden Sie dazu übergehen, einen gut stützenden Büstenhalter zu tragen, der auch eine gute Wundheilung mit möglichst wenig Narbengewebe unterstützt. Sofern Sie die Ratschläge Ihres Arztes zu Ihrer individuell bestmöglichen Nachsorge befolgen, sollten nach etwa sechs Monaten alle Beschwerden oder Beeinträchtigungen verschwunden sein und das endgültige Ergebnis der Brustverkleinerung gut sichtbar. Auch eine deutliche Verbesserung der Beschwerden, die zuvor durch zu große Brüste bestanden, sollte jetzt erreicht worden sein.
Operationsmethoden bei zu großen Brüsten
Abhängig ist die Schnittführung bei einer durchzuführenden Brustverkleinerung vom Umfang und vom Volumen der Brüste. Vor einem operativen Eingriff müssen die auszuführenden Schnitte auf den Brüsten der Frau angezeichnet werden. Da die Brüste immer anders fallen, wenn die Frau sitzt oder liegt, werden diese Vorbereitungen auf die Brustverkleinerung im Stehen vorgenommen.
Bei einer vertikalen Schnittführung findet die Brustverkleinerung oftmals in Verbindung mit einer Absaugung von Fett ihre Anwendung. Hierbei wird der Schnitt um den Brustwarzenhof herum senkrecht geführt. Dabei werden Gewebeüberschüsse und die Haut entfernt. Anschließend wird an dieser speziellen Stelle das überschüssige Fett abgesaugt. Die Brustwarzen müssen dabei ein wenig versetzt werden. Bei dieser Methode ist die endgültige Form der Brüste erst nach einigen Monaten sichtbar.